Rauchwarnmelder können Leben retten!
19. September 2014
Ab 01. Januar 2015 sind Rauchmelder in allen Gebäuden in Baden-Württemberg Pflicht!
Rauchwarnmelder leisten einen sinnvollen Beitrag zum Brandschutz. Sie warnen die Hausbewohner mit einem Signalton, so dass im Notfall ein Feuer oder Schwelbrand schnell entdeckt wird. Das rettet Leben und kann Brandschäden erheblich verringern.
Ab 01. Januar 2015 sind Rauchwarnmelder in allen Gebäuden in Baden-Württemberg Pflicht. Dazu zählen nicht nur alle Neu- und Umbauten sondern auch alle bestehenden Gebäude sowie erstmals auch Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindergärten (mit Schlafräumen). Das Gesetz sieht vor, dass alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Rettungswege wie Flure und Treppen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen.
Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer verantwortlich. Für die jährliche Prüfung ist der Mieter / Bewohner zuständig. Die jährliche Inspektion / Wartung garantiert die zuverlässige Funktion der Rauchmelder.