Die neue Energieeinsparungsverordnung EnEv 2014

10. Dezember 2014

Es gelten verschärfte Vorgaben für Altbauten und für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit der neuen EnEv 2014 werden die Europäischen Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie die Energiewende in Deutschland weiter umgesetzt.

Am 01. Mai 2014 ist die neue EnEV 2014 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:

Austauschpflicht für alte Öl- und Gaskessel
Standardheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden und müssen gegen moderne Heizgeräte
ausgetauscht werden.

Neuer Primärfaktor für Strom
Strom, der selbst erzeugt und genutzt wird, kann künftig vom Endenergiebedarf des Gebäudes abgezogen werden.
Der Primärenergiefaktor für Strom wird voraussichtlich zum 01. Januar 2016 von derzeit 2,6 auf 1,8 gesenkt. Die Profiteure sind vor allem strombetriebene Heizungen wie zum Beispiel Wärmepumpen.

Höhere energetische Anforderungen an Neubauten
Ab dem 01. Januar 2016 gelten verschärfte Effizienzanforderungen an Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude).
Die zulässige Gesamtenergieeffizienz (Jahresprimärenergiebedarf) wird in einem Schritt um 25 Prozent gesenkt.

Effizienzklassen für Gebäude
Der Energieausweis für Gebäude wird um Effizienzklassen ergänzt. Diese sind vergleichbar mit den Kennzeichnungen für Elektrogeräte. Die energetischen Kennwerte reichen auf einer Scala von A+ (niedriger Energiebedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-verbrauch). Die Energieeffizienzklassen sollen zusammen mit dem Bandtacho (Farbbalken) für mehr Transparenz auf dem Energieausweis sorgen.

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